Corona-Verordnung während der Weihnachtsferien
Die letzte Änderung der Corona-Regeln betrifft die Tests für Schüler. Weil sie in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien, die 2021 nicht erneut früher beginnen werden, normal auf eine Infektion getestet werden, gilt dieser Status bis einschließlich 26. Dezember (2. Weihnachtstag). Vom 27. Dezember bis zum Ende der Ferien (9. Januar) gelten Schüler aber nicht als getestete Personen. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre benötigen in dieser Zeit also einen Testnachweis für Aktivitäten, die unter die 2G- oder 3G-Regel fallen.
Dies betrifft natürlich auch das VechteVital in den kommenden Weihnachtsferien => Ohne Testnachweis (max 24 Std gültig) ist der Eintritt / die Benutzung sowohl des VechteVitals als auch des Bades untersagt. Jugendliche ab 16 Jahren benötigen in dieser Zeit einen Impf- oder Genesenen-Nachweis
Euer Team vom VechteVital